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Die Gemeinde Aldersbach erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.
Die Grundgebühr (netto) beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 4 m³ / h | 40,00 € / Jahr |
bis 10 m³ / h | 70,00 € / Jahr |
über 10 m³ / h | 100,00 € / Jahr |
Verbrauchsgebühr Wasser | 1,71 € / cbm / netto
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Abwasserbeseitigungseinrichtung Einleitungsgebühren. Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwasser berechnet, die der Abwasserbeseitigungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Gebühr für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser | 4,26€ / cbm
Gebühr für die Einleitung von (ausschließlich) Schmutzwasser | 4,26€ / cbm
– Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung
– Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
Fäkalschlammentsorgungsgebühr | 124,48 € / cbm
Einschüttgebühr | 101,96 € / cbm
Die Gemeinde Aldersbach erhebt nach der Grundstücksfläche der vorhandenen Gebäude folgende Herstellungsbeiträge für Abwasser.
Grundstücksfläche | 0,95 € / qm
Geschoßfläche | 13,93 € / qm
Die Gemeinde Aldersbach erhebt nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude folgende Herstellungsbeiträge für Wasser:
Grundstücksfläche | 0,75 € / qm / netto
Geschoßfläche | 6,18 € / qm / netto
Hundesteuer (je Hund) | 25,00 € / Jahr
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 350 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 190 v.H.
Gewerbesteuer | 330 v.H.
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